12.12.2022

Land fördert Start-up Transfer.NRW mit 40 Mio. Euro

Mit dem Förderwettbewerb „Start-up Transfer.NRW“ stärkt die Landesregierung das Ausgründungspotenzial der Hochschulen und die Entwicklung innovativer Produkte. Die Maßnahme wird im neuen EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 fortgeführt. Aktuelle Einreichungsfrist ist der 31. Januar 2023.

Symbolbild
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Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 insgesamt 40 Mio. Euro für den Förderwettbewerb „Start-up Transfer.NRW“ zur Verfügung.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Neubaur: „Start-ups aus den Hochschulen sind Treiber der Transformation: Sie tragen wissensbasierte Lösungen in die Gesellschaft, schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Sie sind bedeutender Impulsgeber und schaffen Lösungen, die wir für die Herausforderungen unserer Zeit wie den Weg zur Klimaneutralität und die Energiewende dringend benötigen.“

Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert:

  • Gründerinnen und Gründer aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen,
  • die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping),
  • die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase,
  • die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach.


Die Förderanträge werden von der Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. Die Unternehmensgründung soll im Laufe des Projektes erfolgen; die Gründung selbst wird nicht gefördert.

Anträge auf Förderung können bis zum 31. Januar 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Antrag

Mitteilung des Wirtschaftsministeriums NRW