06.09.2023

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) bietet erweiterte Förderung

Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen, die sich zu ihren Vorhaben professionell beraten lassen möchten, profitieren ab sofort von einem erweiterten Förderangebot und höheren Zuschüssen. Das BPW unterstützt damit auch Beratungen für Vorhaben aus dem Innovationsfeld Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science.

Symbolbild
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Für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) stellen die Europäische Union und das Land 17,3 Millionen Euro aus dem EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung. Die damit möglich gemachte intensive Beratung soll einen Beitrag zu langfristig erfolgreichen Neugründungen oder Betriebsübernahmen leisten.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erhalten Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen seit mehr als 25 Jahren wichtige Unterstützung. Davon profitieren pro Jahr rund 1.000 Gründungsvorhaben, vom Handwerksbetrieb bis zum Technologie-Startup. Mit den neuen Fördermöglichkeiten und verbesserten finanziellen Konditionen unterstützen wir Gründerinnen und Gründer jetzt noch umfassender im gesamten Gründungsprozess. Insbesondere wollen wir den Anteil von 40 Prozent Gründerinnen im Beratungsprogramm noch deutlich steigern und Migrantinnen und Migranten sowie Personen mit anerkannter Behinderung ermuntern, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.“

Allen Gründerinnen und Gründern steht für die Intensivberatung durch freie Beraterinnen und Berater das Förderangebot des BPW offen. Die Beraterinnen und Berater unterstützen in sämtlichen Angelegenheiten bei Neugründungen und Betriebsübernahmen, von der Entwicklung der Geschäftsidee bis zur Umsetzung.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Ausdehnung des Programms vom Vorgründungs- auf den unmittelbaren Nachgründungsbereich bis zu zwölf Monate nach Gründung.
  • Öffnung des Programms für den Übergang von im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmen in den Vollerwerb. Dies kommt insbesondere auch Gründerinnen zugute, die bei Gründungen im Nebenerwerb überproportional vertreten sind.
  • Erweiterte Fördermöglichkeiten für Beratungsangebote, die strukturellen Ungleichheiten begegnen, insbesondere bei Migrantinnen und Migranten und bei Personen mit anerkannter Behinderung.
  • Bezuschussung von Beratungsangeboten zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Aufstockung der Zuschüsse von bisher 800 Euro auf 1.020 Euro je Beratungstag und Verminderung des administrativen Aufwands durch eine Pauschalierung des Tagewerksatzes. Für Personen, die Bürgergeld beziehen, gibt es besondere Förderkonditionen.

Bezuschusst werden Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (RIS) erfolgen. Dazu gehört auch das Innovationsfeld 5 - Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science.

Das Portal Gründen.NRW - BWP informiert zu Antragstellung und Anlaufstellen.

Mitteilung MWIKE