28.05.2024

Go-to-Market Gutschein für Start-ups

Mit dem neuen Go-to-Market Gutschein unterstützen Land und EU Start-ups und junge Gründungsteams beim erfolgreichen Launch ihrer Produkte. Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden. Die Innovationsförderagentur NRW informiert und berät.

Symbolbild
© Deivison – stock.adobe.com (generiert mit KI)

Starthilfe, damit junge Unternehmen mit wettbewerbsfähigen Produkten auf den Markt kommen

Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Junge Unternehmerinnen und Unternehmer stecken viel Herzblut und Zeit in ihre Geschäftsidee. Dabei verfügen sie nicht immer über alle erforderlichen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten, um einen marktfähigen Prototyp zu entwickeln. Deshalb wollen wir ihnen bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung den Zugang zu externen Kompetenzen ermöglichen und die Chancen erhöhen, dass ihr Produkt sich am Markt durchsetzen kann. Der Go-to-Market Gutschein soll unsere Start-ups besser machen, denn wir sind auf sie angewiesen: als Treiber innovativer Technologien und Lösungen, die es zur Bewältigung unserer Herausforderungen braucht.“

Das Ziel der Förderung besteht darin, den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. Dadurch soll das Produkt unter realen Bedingungen auf dem Markt getestet und potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren überzeugt werden.

Die Förderung richtet sich an Start-ups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Umsetzung dieses Förderangebots erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums.

Projektanträge können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden. Die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) informiert und berät bei der Antragstellung und bietet Informationsveranstaltungen für Interessierte.

Innovationsförderagentur NRW informiert zum Förderangebot Go-to-Market

Infoveranstaltung Go-to-Market Gutschein

Am Donnerstag, 06.06.2024, 10:00 - 11:30 Uhr findet eine erste digitale Informationsveranstaltung zur Fördermaßnahme „Go-to-Market Gutschein“ statt.

Information und Anmeldung 

Mitteilung des Wirtschaftsministeriums

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