19.05.2022

Vorhang auf für die elektronische Fallakte (EFA)

Nach der erfolgreichen Testphase rollt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die elektronische Fallakte, kurz EFA, für den gesamten Kreis Soest aus. Die EFA unterstützt die Kooperation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärztinnen und Ärzten im ambulanten und stationären Bereich.

Ärztin und Arzt mit Mobilgeräten in der Hand
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Elektronische Fallakte EFA wird für den gesamten Kreis Soest ausgerollt

Für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe bietet die KVWL jetzt eine elektronische Fallakte an.

Die elektronische Fallakte (EFA) ist eine Kommunikationsplattform, auf der Ärzte und andere Leistungserbringer Informationen zu einem medizinischen Behandlungsfall austauschen können. Die EFA unterstützt damit die Kooperation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten im ambulanten und stationären Bereich. Auch Leistungserbringer anderer Professionen wie Physiotherapeuten, Pfleger usw. können in bestimmten Fällen einbezogen werden.

Eine EFA wird immer nur für einen Behandlungsfall eines Patienten angelegt und anschließend wieder gelöscht, natürlich immer nur mit Zustimmung des Patienten. Somit ist die Akte zweckgebunden. Dies ist vor dem Hintergrund des Datenschutzes besonders wichtig. Welche Leistungserbringer „beteiligt“ – also zugriffsberechtigt auf die Akte des Falls – sind, wird in Abstimmung mit dem Patienten festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch den Arzt, der die Akte zum Fall anlegt, kann aber auch später noch geändert werden. Zudem können alle Notfallpraxen auf die EFA zugreifen.

Alle beteiligten Leistungserbringer sind bei der EFA in der Lage:

  • alle Dokumente in die Akte einzustellen, die sie für relevant für den Fall halten, ohne den Patienten im Einzelfall fragen zu müssen,
  • alle in der Akte abgelegten Informationen zu sehen und bei Bedarf ins eigene System herunterzuladen.

Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte wird die elektronische Fallakte vom Arzt geführt und ist auf den jeweiligen Behandlungsfall konzentriert. Der Vorteil: Die beteiligten Ärzte und Ärztinnen können durch die eigene Pflege der Akte sicherstellen, dass genau die richtigen Unterlagen für eine bestmögliche Versorgung der Patienten zur Verfügung stehen; anders als bei der elektronischen Patientenakte (ePA) braucht sich der Patient darum nicht zu kümmern.

Der Zugriff auf die EFA erfolgt entweder direkt aus der Krankenhaus-Software heraus oder über das „EFA-Portal“, das sich in jedem aktuellen Browser öffnen lässt. Das Portal ist Teil der von der KVWL angebotenen Leistung und lässt sich ohne großen Einrichtungsaufwand schnell und einfach bedienen. Für die Verbindung zum EFA-Server wird die Telematikinfrastruktur genutzt. Dieser Weg steht jedem Vertragsarzt offen.

Entwicklung und Erprobung im Verbundmodell I/E-Health NRW

Die Weiterentwicklung der Elektronischen Fallakte war zentraler Bestandteil des Verbundprojektes I/E-Health NRW, das mit Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wurde. Das Förderprojekt mit der darin entwickelten Elektronischen Fallakte (EFA) für eine verbesserte medizinische Zusammenarbeit ist seit Ende Juni 2020 erfolgreich abgeschlossen. Das Ziel, die intersektorale und multiprofessionelle Versorgung durch übergreifenden Austausch behandlungsrelevanter Daten zu verbessern, wurde erfolgreich in 4 Modellregionen und 5 Versorgungsszenarien erreicht.

Mitteilung der KVWL