08.10.2024
Förderwettbewerbe für mehr Gründungen aus Hochschulen
Um Anzahl und Qualität von Gründungen aus der Wissenschaft zu steigern, startet die Landesregierung die neuen Wettbewerbe „Start-up Center.NRW“ und „Start-up Fokuszentren.NRW“. Anträge auf Förderung können bis zum 09.12.2024 online eingereicht werden. Die Innovationsförderagentur NRW berät.
Förderwettbewerbe gestartet - Start-up Center.NRW und Start-up Fokuszentren.NRW
Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2028 für die neuen Förderwettbewerbe 22,5 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist, die Rahmenbedingungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gründungsfreundlicher zu gestalten und den Marktzugang für Gründerinnen und Gründer zu erleichtern.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Wir setzen auf die kreativen Köpfe an unseren Universitäten und Fachhochschulen und unterstützen mit unseren Förderaufrufen ihren Weg vom Labor in den Markt. Das schafft Arbeitsplätze, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und unterstützt die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Unser Engagement zielt dabei insbesondere auf mehr weibliche Hochschulausgründungen sowie nachhaltige Geschäftsmodelle, die das Klima schützen.“
Im Zentrum des EFRE-Förderaufrufes „Start-up Center.NRW“ steht die hochschuleigene Unterstützung von Gründungsvorhaben von der Idee bis zur Gründung. Ziel ist es, die Studierenden für Unternehmertum zu sensibilisieren und sie bei der Entwicklung von Geschäftsideen und Gründungspotentialen zu unterstützen. Hinzu kommen Angebote zur Qualifizierung, mit denen die jungen Gründerinnen und Gründer beim Aufbau Ihres Unternehmens mit notwendigem Know-How begleitet werden.
Zum Wettbewerb Start-up Center.NRW informiert und berät die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Im Rahmen des EFRE-Förderaufrufes „Start-up Fokuszentren.NRW“ sollen drei Kompetenzzentren an Hochschulen gefördert werden, die landesweit tätig sind in folgenden Bereichen:
- Hochschulausgründungen von Frauen,
- Gründungen mit einem Beitrag zur Klimaneutralität und
- Gründungen im Bereich Künstlicher Intelligenz.
Förderinformation
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen und staatlich anerkannte private Hochschulen. Anträge auf Förderung können bis zum 09.12.2024 über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden.
Eine Fach-Jury wird die Anträge begutachten und Förderempfehlungen aussprechen. Die Bewilligung der Projekte erfolgt anschließend durch die Innovationsförderagentur NRW beim Projektträger Jülich.
Mitteilung des Wirtschaftsministeriums